Rechtsberatung
In unseren Fachgebieten erbringen wir das umfangreiche Dienstleistungsspektrum einer Wirtschaftsrechtskanzlei, insbesondere
- Beratung
- Erstellung von Gutachten
- außergerichtliche Vertretung
- Prozessvertretung
Unsere Fachgebiete
Das materielle Arbeitsrecht besteht aus sehr vielen verschiedenen Einzelgesetzen, wie z. B. dem BGB, dem HGB, dem Kündigungsschutzgesetz oder dem Bundesurlaubsgesetz.
Hierzu gibt es ständig neue obergerichtliche Rechtsprechung, auch von Seiten des Europäischen Gerichtshofs, die in der Praxis entsprechend berücksichtigt und angewendet werden muss.
Von der Einstellung eines Arbeitnehmers bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben sich somit komplexe Aufgabenbereiche, die fachmännischer Betreuung bedürfen.
Das Arbeitsprozessrecht weist gegenüber dem allgemeinen Zivilprozessrecht einige Besonderheiten auf. Diese müssen im Sinne einer schnellen und effektiven Prozessführung entsprechend umgesetzt werden.
Eines der größten Risiken des Unternehmens ist der Personalbereich. Das Personal ist das Kapital jedes Unternehmens, die Früherkennung und die Veränderung von Risiken sind daher von enormer Bedeutung.
WIRTSCHAFTSRECHTSBERATUNG
Steigerung der Rechtssicherheit von der Personalbeschaffung bis zur Personalfreisetzung durch
- Erstellung von Organigrammen und Stellenbeschreibungen
- Darstellung von Prozessabläufen im Vertragswesen
- Erarbeitung und Überprüfung des Vertragscontrollings
MANAGEMENTLÖSUNGEN
- Compliancemanagement im Personalbereich (Erstellung und Überprüfung von Unter- nehmensrichtlinien und arbeitsrechtlichen Vorschriften, Implementierung von Compliance-Systemen)
- Unternehmens-Checks (Analyse von Abteilungen, Prozessen, Dokumenten vor Ort hinsichtlich Risiken und Chancen des Personalmanagements)
SCHLAGWÖRTER
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheit, Arbeitsstrafrecht, Arbeitszeitgesetz, Betriebsratsrechte, Compliance im Personalbereich, Datenschutz, Delegation, Leiharbeit, fehlende Leistungsträger, OHSAS, Risikomanagement im Personalbereich, Sonderbeauftragte, Stellenbeschreibungen, Telekommunikationssicherheit
Im Bankrecht sind Banken Profis, der Bankkunde im Normalfall ein Laie. Wo die Kräfteverhältnisse so ungleich verteilt sind, fällt das Ergebnis nur selten gerecht aus. Deshalb bietet unsere Kanzlei Bankkunden Flankenschutz. Unsere Rechtsanwälte prüfen Verträge, finden Lücken in Vertragsklauseln und stärken Bankkunden den Rücken.
Dass Sie im Streitfall - gerichtlich oder außergerichtlich - ebenbürtig sind, dafür sorgen die Rechtsanwälte der Kanzlei Prof. Dr. Scherer & Partner.
Einige Beispiele:
Kann ein Bankkunde sein Darlehen nicht bedienen, droht die Bank mit Darlehenskündigung und Zwangsversteigerung. Als Kanzlei empfehlen wir bei kritischen Darlehen professionellen Rechtsbeistand. Am besten setzen Sie sich frühzeitig mit einem unserer im Bankrecht vertrauten Rechtsanwälte in Verbindung.
Persönliche Beziehungen werden von Banken bei Darlehen mitunter ausgenützt. In solchen Fällen knüpft die Bank die Vergabe des Kredits vor allem bei Unternehmen zum Beispiel daran, dass neben dem Kreditnehmer eine weitere Person für die Rückzahlung haften soll, also eine Bürgschaft unterschreibt. Zumeist kommen diese Bürgen aus dem familiären Umfeld des Unternehmers oder Geschäftsführers. Dies kann problematisch sein. Die Bürgschaft unter nahen Verwandten ist oft sittenwidrig. Das gleiche gilt auch für bestimmte Varianten der Mithaftung. Unsere Rechtsanwälte finden heraus, ob Sie für einen Kredit wirklich einstehen müssen.
Bankberater müssen ihre Kunden objektgerecht und anlegergerecht beraten, Sie also über alle entscheidungsrelevanten Aspekte der Kapitalanlage informieren und dabei die Anlageziele und den Wissensstand des Bankkunden berücksichtigen. Unsere Rechtsanwälte finden auch in Ihrem Fall heraus, ob der Mitarbeiter Ihrer Bank gegen Beratungspflichten verstoßen hat. Ferner sollten Sie prüfen, ob die Bank hinter Ihrem Rücken eine Provision für die Vermittlung der Kapitalanlage kassiert hat. Falls ja, hat die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen und Sie können Schadensersatz fordern. Viele Bankkunden glauben sich im Konfliktfall in der schwächeren Position.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Josef Scherer
Richter am Landgericht a. D.
Leitung des Internationalen Instituts für Governance, Management,
Risk- und Compliancemanagement der Technischen Hochschule Deggendorf (THD)
Tel.: 0941 2985750
EMail:
Die Kanzlei berät mittelständische Unternehmen bei der Planung und Implementierung maßgeschneiderter Compliancemanagementsysteme:
Dabei werden nicht nur die Vorgaben anerkannter Standards wie z.B. der DIN ISO 19600 oder des IDW PS 980 beachtet, sondern es erfolgt eine enge Verzahnung mit den Themenfeldern Governance und Risikomanagement, um eine einheitliche und ineinandergreifende Organisation dieser Unternehmensleitungsthemen sicherzustellen.
Inhaltlich fokussiert sich der Compliance-Ansatz unseres Hauses auf drei wesentliche Säulen:
Rechtssichere Unternehmensorganisation:
- Sicherstellung einer rechtssicheren Aufbau- und Ablauforganisation
- Prüfung und Optimierung der Handlungs-, Berichts- und Kontrollwege zwischen den Organen des Unternehmens
- Einrichtung dokumentierter Delegationswege und Aufgabenzuweisungen (z.B. über Stellenbeschreibungen)
- Aufbau einer im Hinblick auf die Unternehmensgröße sinnvollen und kostenschonenden Complianceorganisation
- Einrichtung eines Ombudsmannsystems
Eine rechtssichere Organisation ist gerade zur Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken der Geschäftsführung elementar, da der Vorwurf des Organisationsverschuldens Grundlage einer Vielzahl von Managerhaftungsprozessen ist.
Vermeidung von Haftungsrisiken in den zentralen Handlungsfeldern des Unternehmens:
- Ermittlung und Bewertung der maßgeblichen rechtlichen Risikofelder für das Unternehmen (z.B. Produkthaftung, Arbeitssicherheit, Exportkontrollrecht, Kartellrecht, Korruption etc.) durch Prüfung (z.B. Interviews mit den verantwortlichen Abteilungs- / Bereichsleitern, Dokumentensichtung der vorhandenen Prozesse, Arbeitsabläufe etc.) der maßgeblichen Prozesse und Abläufe im Unternehmen,
- Definition von Abhilfemaßnahmen mit Zuordnung an die verantwortliche Stellen und Festlegung von Abarbeitungsfristen.
Es entsteht damit ein auf das Unternehmen individualisiertes Risikoinventar, dass nachhaltig zur weiteren Unternehmenslenkung eingesetzt werden kann.
Generierung unternehmerischer Vorteile:
- Optimierung der Vertriebsmärkte und Vertriebskanäle (z.B. rechtl. Checklisten zum gezielten Eintritt in neue Märkte, Ausnutzung rechtl. Gestaltungsspielräume (z.B. Vermeidung kostspieliger Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern etc.)
- Beratung beim Aufbau entsprechender Voraussetzungen zur Erzielung außenwirtschaftlicher Verfahrenserleichterungen („Zugelassener Ausführer“)
- Begrenzung der Ausfallrisiken in der Lieferkette (insbesondere bei Single Sourcing) durch Lieferantenausfallrisikomanagement und darauf ausgerichteter rechtlicher Instrumente
- Reduktion von Produkthaftungsrisiken in der Lieferkette durch optimierte Vertragsgestaltung und Interaktion mit den Zulieferern
- Etc.
Der Aufbau eines Compliancemanagements wird noch zu häufig als reiner Kostenfaktor oder zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Unternehmen empfunden. Entgegen dieser weit verbreiteten Vorbehalte lassen sich durch frühzeitigen Einsatz strategischer rechtlicher Instrumente und Ausnutzen rechtlicher Gestaltungsalternativen ein erheblicher Mehrwert nicht nur für den nachhaltigen Unternehmenswert, sondern auch für das operative Tagesgeschäft erreichen.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Josef Scherer
Richter am Landgericht a. D.
Leitung des Internationalen Instituts für Governance, Management,
Risk- und Compliancemanagement der Technischen Hochschule Deggendorf (THD)
Tel.: 0941 2985750
E-Mail:
Wer einen Betrieb übergeben will, muss sich rechtzeitig um die Regelung der Nachfolge bemühen. Es geht nicht darum, nur den richtigen Nachfolger zu finden. Auch alle rechtlichen wie auch betriebswirtschaftlichen Folgewirkungen müssen vorausschauend berücksichtigt werden.
Auch im privaten Bereich nimmt die Bedeutung einer bestmöglichen Nachfolgeregelung stetig zu, wir entwickeln uns mehr und mehr zu einer Erbengeneration.
Eine rechtzeitig geregelte Nachfolge beugt einer kostspieligen und langwierigen Auseinandersetzung zwischen den Nachfolgern vor. Im unternehmerischen Bereich ist die frühzeitig geplante Nachfolge für den erfolgreichen Fortbestand des Unternehmens entscheidend.
WIRTSCHAFTSRECHTSBERATUNG
- Erbrechtliche Beratung
- Erstellung von Testamenten / Erbverträgen
- Außergerichtliche Vertretung in Streitfällen
- Prozessvertretung
MANAGEMENTBERATUNG
- Erstellung von Unternehmensnachfolgekonzepten
SCHLAGWÖRTER
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Altersvorsorge, Berliner Testament, Ehegattenerbrecht, Erbvertrag, Familiennachfolge, Gesellschaftsanteile, Gesetzliche Erbfolge, Güterrecht, Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft, Nachfolgeklausel, Nachfolgeplanung, Nießbrauchrechte, Pflichtteil, Schenkung, Testament, Unternehmensbewertungen, Unternehmensnachfolge, Unternehmensveräußerung, Vermächtnis, Vorweggenommene Erbfolge, Zugewinngemeinschaft
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Josef Scherer
Richter am Landgericht a. D.
Leitung des Internationalen Instituts für Governance, Management,
Risk- und Compliancemanagement der Technischen Hochschule Deggendorf (THD)
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Zentrale Aufgabe der Geschäftsführung eines Unternehmens ist es, dieses so zu führen (Unternehmensleitungspflicht), dass der Gesellschaftszweck bestmöglich erreicht wird. Dies bedeutet insbesondere einen effizienten Einsatz und Koordinierung der Unternehmensressourcen und Beachtung aller externen Einflussfaktoren, die auf das Unternehmen wirken.
Die betriebswirtschaftliche Lehre unterteilt diese Management-Aufgabe in einen ständigen Kreislauf aus Planung, Entscheidung, Durchsetzung und Kontrolle. Dabei sind die anerkannten einschlägigen Vorgaben aus Recht, Technik und Wirtschaft einzuhalten.
Ein Ganzheitliches Management-System unterstützt die Geschäftsführung bei der (rechts-)sicheren, qualitativ hochwertigen und effizienten Erfüllung dieser Aufgabe.
Ausgehend von einer regelmäßigen (externen und internen) Umfeldanalyse bündelt es die verschiedenen Managementaufgaben in einem System und ermöglicht damit eine einheitliche Steuerung aller im Unternehmen relevanten Themenfelder.
Durch strukturelle Vorkehrungen soll eine möglichst weit in die Zukunft reichende Sicherung der Lebensfähigkeit und Entwicklung des Unternehmens erreicht werden.
Weitere Informationen zu den einzelnen Themenfeldern können Sie unseren Schwerpunkten entnehmen.
Im Bereich des Gesellschafts- und Unternehmensrecht beraten wir Mandanten in allen Phasen unternehmerischen Handelns von der Unternehmensgründung bis hin zur Nachfolgeplanung.
Wir lassen dabei jedoch nicht unberücksichtigt, dass die Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Verhältnisse regelmäßig eine Vielzahl weiterer komplexer rechtlicher und tatsächlicher Problemstellungen aufwirft, die interessengerecht gelöst werden müssen.
Neben der gesellschafts- und unternehmensrechtlichen Beratung ist durch unsere Spezialisten ferner eine hochqualifizierte Beratung in allen angrenzenden Rechtsfragen insbesondere des Compliance Managements sowie des Arbeitsrechts gewährleistet.
Zu unseren Mandanten gehören sowohl Gesellschafter als auch Gesellschaften. Dabei reicht das Spektrum von kleinen Familiengesellschaften bis hin zu großen Holdings.
WIRTSCHAFTSRECHTSBERATUNG
- Beratung
- Prozessvertretung
MANAGEMENTLÖSUNGEN
- Begleitung bei Umstrukturierungen und Umwandlungen
- Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen
- Beratung zur Organisationsstruktur und Corporate Governance-Fragen
Nicht rechtzeitig beglichene oder gar ausfallende Forderungen, Schuldner in der Krise oder von Insolvenz bedroht - auch für die Gläubiger bedeutet dies oftmals eine Beeinträchtigung ihrer Liquidität, zuweilen steht gar die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel!
Die Kanzlei implementiert für Unternehmen maßgeschneiderte Gläubigermanagementsysteme und betreibt zusammen mit ihrem speziell qualifizierten Team ein professionelles Forderungsmanagement.
WIRTSCHAFTSRECHTSBERATUNG
- Forderungseinzug
- Mahnverfahren
- Zwangsvollstreckung
MANAGEMENTLÖSUNGEN
- Aufbau eines Gläubigermanagements
- Aufbau eines Forderungsmanagements
- Unternehmenschecks
SCHLAGWÖRTER
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Forderungseinzug, Bonität, Forderungsmanagement, insolvenz- und krisensichere Vertragsgestaltung, Kreditwürdigkeit, Mahnung, vorläufige und eröffnetes Insolvenzverfahren, Zahlungsbedingungen, Zwangsvollstreckung
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Josef Scherer
Richter am Landgericht a. D.
Leitung des Internationalen Instituts für Governance, Management,
Risk- und Compliancemanagement der Technischen Hochschule Deggendorf (THD)
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Corporate Governance beschreibt, wie ein Unternehmen ordnungsgemäß zu führen ist. Dies wurde in den letzten Jahren von Rechtsprechung und Gesetzgebung konkretisiert und ist nicht (mehr) in das Ermessen des Unternehmens gestellt. Aufgabe ist es dabei, die Beschreibung der Tätigkeiten, Rechte und Pflichten im Rahmen der Unternehmensleitung und –überwachung sowie das Zusammenspiel der einzelnen Gesellschafter und Organe einer Gesellschaft (Interaktionsmanagement) zu regeln und zu praktizieren. Ein gut strukturiertes Unternehmen hat insbesondere transparente Regeln zu:
- Aufgabenverteilung / Delegation
- Stellvertretung / Zeichnungsbefugnis und Zustimmungspflichten
- Weisungsrechte
- Interne Vertretung
- Berichtspflichten / Reporting / Kommunikation
- Aufsichtspflichten
- Fürsorgepflichten
Die Kanzlei berät und unterstützt beim Aufbau oder Optimierung eines solchen Interaktionsmanagements.
Durch die sogenannten „Business Judgment Rule“, die für alle Unternehmer gilt, ist vorgegeben, wie unternehmerische Entscheidungen zu treffen (und zu dokumentieren) sind.
Ein von der Kanzlei angebotenes „Management-Coaching“ hilft, Fehlerquellen und persönliche Haftungsgefahren zu reduzieren.
MANAGEMENTLÖSUNG
- Governance-Management
- Regelung des Zusammenwirkens von Geschäftsführung, Gesellschafter und Aufsichtsgremium
- Verhaltensregeln für Management, Gesellschafter, Aufsichtsorgane
SCHLAGWÖRTER
Abschlussprüfung, Audits, Aufbau- und Ablauforganisationen, Aufsichtsratspflichten, Balanced Scorecard, Basel III, Beiratspflichten, Bonität, Datamining, Datenschutz, Demographie, Digitale Datenanalyse, Fraud, Frühwarnsystem, Führungsinstrumente, Gesellschafterpflichten, Globalisierung, Grundsätze ordnungsgemäßger Planung, Herausforderungen für Unternehmen und Manager, Holdingstrukturierungs, Info-Management, Innovationsdruck, Insolvenzprophylaxe, Interne Revision, Internes Kontrollsystem, Komplexität, Kontrollaufgaben, Konzernstrukturoptimierung, Leitbild, Management der Herausforderungen der Zukunft, Managementqualifikationen, Managemen-Skills, Managementsystem, Managerhaftung, Managerrisikokoffer, Milestones, Mission, Nachhaltigkeit, Notfallkoffer, Notfallmanagement, Optimierung, Prognosesicherheit, Qualitätswesen, Rating, Rechtssichere Delegation, Restrukturierung, Risiko- und Chancenorientierte Planung und Steuerung, Sanierung, Soft Facts-Steuerung, Strategie, Strategieanpassung, Strategieentwicklung, Strategische Herausforderungen für den Mittelstand, Strategische Optimierung, Substainability, SWOT-Analysen, Technologisierung, Transparenz, Überwachung, Umfeldanalyse, Unternehmenscharakteristika, Vision, Volatible Märkte, Zertifizierung, Zielvorgaben, Zukunftschancen, Zukunftsorientiertes Management, Zukunftsrisiken
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Josef Scherer
Richter am Landgericht a. D.
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Zahlreiche Risiken sind in der Person des Unternehmers und seiner Schlüsselkräfte zu sehen. Deren Ausfall kann enormen Schaden mit sich bringen, sofern nicht rechtzeitig Vorsorge betrieben wird.
Nach § 130 OWiG ist die Geschäftsleitung des Unternehmens verpflichtet, das Unternehmen so zu organisieren, dass es zu keinen Rechtsverstößen kommt. Wird dies nicht sicher gestellt, haftet die Geschäftsleitung persönlich mit ihrem gesamten Vermögen. Ebenso sehen zahlreiche spezialgesetzliche Regelungen eine persönliche Haftung (zivil- und strafrechtlich) der Geschäftsleitung vor.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei persönlich und vertraulich und zeigt Wege auf, um Haftungsgefahren bereits im Vorfeld aus dem Wege zu räumen. Ebenso stehen Ihnen im Falle von Haftungsansprüchen unsere zivil- und wirtschaftsstrafrechtlich erfahrenen Anwälte außergerichtlich sowie gerichtlich zur Verfügung.
WIRTCHAFTSRECHTSBERATUNG
- Beratung
- Gutachten
- Mediation
- Prozessvertretung
- Schiedsgerichtsverfahren
MANAGEMENTBERATUNG
- Managerrisikokoffer
- Insolvenzrechtliche Vorsorgeberatung
- D&O-Versicherungspaket
- Rechtssichere Organisations- und Strategieberatung
- Risiko- und Compliancemanagement für Leistungsträger
SCHLAGWÖRTER
Arbeitsrechtliche Haftung, Ausfallhaftung, D&O-Versicherung, Erbrecht, Gesundheits-Check, Haftung bei Kreditgewährung, Haftung für sorgfältige Geschäftsführung, Haftung für Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Haftung bei Wettbewerbs- und Pflichtverstößen im gewerblichen Rechtsschutz, Haftung im Bereich Steuern und Sozialabgaben, Haftung in der Krise und Insolvenz, Haftung wegen unterlassener Einrichtung eines Risikomanagementsystems, Haftung wegen Untreue, Insolvenzsichere Vermögensanlage und Altersvorsorge, Leistungsträgerausfallrisiko, Managerhaftungspflichtversicherung, Nofallkoffer, Produzentenhaftung, Rechtsscheinhaftung, Stellvertretungsregelung, Testament, Unternehmensnachfolge, Unterschlagung und Kreditbetrugshaftung, Wissensmanagement, work-life-balance, zivil- und strafrechtliche Haftung wegen Verletzung der Organisationspflicht, der Verkehrssicherungspflicht, der Informationspflicht, fehlerhafter Überwachung oder mangelhafter Delegation
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Josef Scherer
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Ständig neue rechtliche und wirtschaftliche Entwicklungen, wachsende Komplexität und erhöhte Anforderungen an die Geschäftsleitung erschweren die unternehmerischen Entscheidungsprozesse.
Das konzeptionelle Erkennen und Managen der Herausforderungen der Zukunft gehört zum strategischen Handwerkszeug eines erfolgreichen Unternehmers.
Unsere (rechtliche) Strategieberatung unterstützt die Unternehmensleitung durch systematisches Coaching, die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen an Strategieentwicklung und –umsetzung erfolgreich zu beachten.
Neben der Strategieentwicklung ist es eine weitere zentrale Aufgabe der Geschäftsleitung für eine funktionierende Unternehmensorganisation zu sorgen.
Den Managern muss klar sein, dass sie nicht nur für eigene Pflichtverletzungen durch fehlerhaftes Handeln oder Unterlassen haften können, sondern auch für die Fehler ihrer Mitarbeiter. Wenn aus der Unternehmenssphäre heraus Pflichtverletzungen begangen werden, stellt sich stets die Frage, ob die Unternehmensorganisation sicher war. Den Verantwortlichen wird häufig Organisationspflichtverletzung vorgeworfen, wobei fehlende Dokumentation oder Pflichtverletzung im Rahmen der Organisation zur Beweislastumkehr zu Lasten der verantwortlichen Managers und des Unternehmens führen kann.
MANAGEMENTLÖSUNGEN
- Zukunftsorientierte Strategieausrichtung
- Rechtssichere Unternehmensorganisation (Erstellung rechtssicherer, gesellschaftsrechtlicher Strukturen, Organigramme und Stellenbeschreibungen, Delegationsprozesse, Interaktionsprozesse, etc.)
SCHLAGWÖRTER
Abschlussprüfung, Audits, Aufbau- und Ablauforganisationen, Aufsichtsratspflichten, Balanced Scorecard, Basel III, Beiratspflichten, Bonität, Datamining, Datenschutz, Demographie, Digitale Datenanalyse, Fraud, Frühwarnsystem, Führungsinstrumente, Gesellschafterpflichten, Globalisierung, Grundsätze ordnungsgemäßger Planung, Herausforderungen für Unternehmen und Manager, Holdingstrukturierungs, Info-Management, Innovationsdruck, Insolvenzprophylaxe, Interne Revision, Internes Kontrollsystem, Komplexität, Kontrollaufgaben, Konzernstrukturoptimierung, Leitbild, Management der Herausforderungen der Zukunft, Managementqualifikationen, Managemen-Skills, Managementsystem, Managerhaftung, Managerrisikokoffer, Milestones, Mission, Nachhaltigkeit, Notfallkoffer, Notfallmanagement, Optimierung, Prognosesicherheit, Qualitätswesen, Rating, Rechtssichere Delegation, Restrukturierung, Risiko- und Chancenorientierte Planung und Steuerung, Sanierung, Soft Facts-Steuerung, Strategie, Strategieanpassung, Strategieentwicklung, Strategische Herausforderungen für den Mittelstand, Strategische Optimierung, Substainability, SWOT-Analysen, Technologisierung, Transparenz, Überwachung, Umfeldanalyse, Unternehmenscharakteristika, Vision, Volatible Märkte, Zertifizierung, Zielvorgaben, Zukunftschancen, Zukunftsorientiertes Management, Zukunftsrisiken
Produkthaftungsfälle stellen für viele Unternehmen ein Schreckensszenario dar. Die steigenden Anforderungen von Gesetzgebung, Kunden und Endnutzern sowie die Notwendigkeit immer kürzerer Entwicklungszeiten im globalen Wettbewerb verstärken die Eintrittswahrscheinlichkeit von Prodkutfehlern.
Unkalkulierbare Schadenskosten, Verlust von Kunden und der gute Ruf des Unternehmens stehen auf dem Spiel.
Die rechtliche Verantwortung für Produktqualität erfasst dabei den gesamten Prozess angefangen bei F & E und Einkauf über die Produktion bis hin zu Verkauf nebst Marketing und der nachgelagerten Produktbeobachtungspflicht.
Die Verringerung von Schadensfällen führt demgegenüber zu einer spürbaren Kostenreduzierung und Stärkung der Position im Wettbewerb.
WIRTSCHAFTSRECHTSBERATUNG
- Beratung bei Produktentwicklung
- Gestaltung von Bedienungsanleitungen
- Erstellung von Gutachten
- Außergerichtliche Regulierung von Haftungsfällen
- Prozessvertretungen
MANAGEMENTLÖSUNGEN
- Produkthaftungsrisiko- und Compliancemanagement
- Beschwerdemanagement
- Rückrufmanagement
- Interne Audits
SCHLAGWÖRTER
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beweislastverteilung, CE-Kennzeichnung, Dokumentation, Ersatzlieferung, Fabrikationsfehler, Garantie, Garantiestellung, Gefahrenanalyse, Gewährleistung, Händlerhaftung, Herstellerhaftung, Haftungsbegrenzungen, Importeure, Instruktionsfehler, Internationale Produkthaftung, Konstruktionsfehler, Maschinenrichtlinie, Nacherfüllung, Organisationsverschulden, Produktbeobachtung, Produktfehler, Produkthaftpflichtversicherung, Produkthaftungsfall, Produkthaftungsgesetz, Produktsicherheitsgesetz, Produzentenhaftung, Qualitätssicherungsveinbarung, Quasi-Hersteller, Rechtssichere Organisation, Reparatur, Risikoanalyse, Rückruf, Sachmängel, Schadensersatz, Verantwortlichkeit von Managern und Abteilungsleitern, Verjährung, Warnhinweise, Zuliefererhaftung
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Josef Scherer
Richter am Landgericht a. D.
Leitung des Internationalen Instituts für Governance, Management,
Risk- und Compliancemanagement der Technischen Hochschule Deggendorf (THD)
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Durch die kontinuierliche Zunahme und Verschärfung rechtlicher Pflichten wird es für die Unternehmensleitung immer schwieriger, ein Unternehmen einerseits rechtskonform, andererseits aber betriebswirtschaftlich effizient und ertragbringend zu führen.
Gleichzeitig wird es im verschärften globalen Umfeld immer wichtiger, sich positiv abzugrenzen und durch frühzeitiges Erkennen von Risiken und Realisieren von Chancen einen Schritt voraus zu sein. Effiziente, qualitativ hochwertige und (rechts-)sichere Prozesse in allen Unternehmensbereichen sind der Schlüssel zu nachhaltigem unternehmerischem Erfolg.
Ein gelebtes Risiko- und Chancenmanagement identifiziert, bewertet und steuert systematisch die Risiken und Chancen des Unternehmens.
WIRTSCHAFTSRECHTSBERATUNG
- Gutachten zur Ausgestaltung / Wirksamkeit von bereits vorhandenen Risikomanagementsystemen in Ihrem Unternehmen
MANAGEMENTLÖSUNGEN
- Implementierung eines Risikomanagementsystems
- Unternehmenschecks
- Abteilungschecks bzw. Prüfung einzelner Themenfelder (z. B. Lieferantenausfallrisikomanagement)
- Business Continuity (Notfall- und Krisenmanagement)
- Interne Audits
- Erstellung von Exposés / Präsentationen für Banken, Versicherungen, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer
- Rechtssichere Unternehmensorganistaion
- Herstellung der Zertifizierungsreife in Anlehnuner zur DIN ISO 31000
SCHLAGWÖRTER
Business Continuity, DIN ISO 31000 (Risikomanagement), Dokumentation von Risiken, Haftungsminimierung, IDW S6 (2009) (Sanierungskonzept), IDW PS 340 (Risikomanagement), ONR 49000, Rechtssichere Organisation, Risikobewertung, Risikodokumentation, Risikoidentifikation, Risikokommunikation, Risikomanagement in den verschiedenen Abteilungen / Bereichen (Vertrieb, Einkauf, Personal, Externe Faktoren, Organisation, etc.), Risikomanagementbeauftragter, Risikomanagementsystem, Risikosteuerung, Umfeldanalyse, Wissenstransfer
Der Unternehmer in der Rolle des Lenkers einer gesunden Einheit sollte sich rechtzeitig auf Krise und Insolvenz des Vertragspartners einstellen und darf dabei nicht außer Betracht lassen, auch für den Fall Vorsorge zu treffen, dass das eigene Unternehmen ins Schlittern gerät. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Insolvenzen bei rechtzeitigem Handeln vermeidbar gewesen wären.
WIRTSCHAFTSRECHTSBERATUNG
- Vergleichsverhandlung
- Beratung
- Gutachten
- Mediation
- Prozessvertretung
- Schiedsgerichtsverfahren
MANAGEMENTBERATUNG
- Risiko-Nofall-Koffer für Unternehmer
- Tools für die Risikoerkennung beim Vertragspartner oder im eigenen Unternehmen
- Stundungs- und Verzichtsvereinbarungen mit Gläubigern
- Erstellung eines vorgepackten Insolvenzplans
- Krisen-PR, Krisenmarketing und Krisenmanagement
- Konkrete Verhaltensanweisungen für die Geschäftsleitung oder die Gesellschafter bei Insolvenzreife
- Business Continuity Management
- Gläubigermanagement
- Rechtliche Vor-Ort-Beratung in Sanierungsfällen
SCHLAGWÖRTER
Auffanggesellschaft, Bankengespräche, Bankrottdelikte, Betriebsübergang, Business Continuity, Eigenkapitalersatz, existenzvernichtender Eingriff, Forderungsmanagement, Fortbestehensprognose, Gläubigerberatung, Insolvenz, Insolvenzanfechtung, Insolvenzarbeitsrecht, Insolvenzausfallgeld, Insolvenzplan, Insolvenzverschleppung, Insolvenzverwaltung, Interimsmanagement, Konzernhaftung, Krisenfrüherkennung, Krisenmanagement, Krisenprophylaxe, Lieferantenausfallrisikoabsicherung, Prepacked Plan, Restrukturierung, Restschuldbefreiung, Sanierungskredit, Schutzschirmverfahren, Überschuldung, Übertragene Sanierung, Unternehmenskrise, Zahlungsunfähigkeit, zivil- und strafrechtliche Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern
Verträge sind die Grundlage unternehmerischen Handelns. Fehler- und lückenhafte Verträge, sogar einzelne Begrifflichkeiten im Vertrag können über das Wohl und Wehe eines Unternehmens entscheiden.
Ein rechtlich, kaufmännisch und technisch geprüfter Vertrag vermeidet Unklarheiten und beugt gerichtlichen Verfahren mit einer erheblichen zeitlichen und finanziellen Belastung vor.
Ein Vertragsmanagement legt für das Unternehmen gültige Richtlinien und inhaltliche Vorgaben für Vertragsschlüsse nieder und gibt ebenso Verfahrensanweisungen für einzelne Schritte bis zum Vertragsschluss vor.
WIRTSCHAFTSRECHTSBERATUNG
- Vertragsverhandlungen
- Vertragsrisikoanalysen
- Vertragskurzchecks
- Vertragserstellung und -überarbeitung
- Außergerichtliche Vertretung bei Vertragsstreitigkeiten
- Prozessvertretung
MANAGEMENTLÖSUNGEN
- Vertragsmanagementsystem
- Beschwerdemanagementsystem
- Vorlagenordner für Vertragsmanagement im Bereich Einkauf (Prozessbeschreibungen, Musterverträge, etc.)
- Vorlagenordner für Vertragsmanagement im Bereich Vertrieb (Prozessbeschreibungen, Musterverträge, etc.)
- Vorlagenordner für Vertragsmanagement im Gesamtunternehmen (Prozessbeschreibungen, Musterverträge, etc.)
- Unterschriften- und Zeichnungsrichtlinien
SCHLAGWÖRTER
Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB-Prüfung und -erstellung, Beschaffenheit, Bonitätsprüfung, Bürgschaft, Dienstverträge, Eigentumsvorbehalt, Einkaufsbedingungen, Forderungsabsicherung, Garantie, Gefahrenübergang, Gewährleistung, Incoterms, Kaufverträge, Letter of Intent, Nacherfüllung, Organisation des Vertragswesens, Patronatserklärung, Qualitätssicherungsvereinbarung, Rahmenverträge, Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln, Rücktritt, Sachmangel, Schriftform, Schuldnerverzug, Serienmangel, Sicherungsübereignung, UN-Kaufrecht, Verhandlungstechnik, Verkaufsbedingungen, Vertragscontrolling, Vertragsstrafe, Werkverträge, Zusicherung
Rutscht ein Unternehmen in die Insolvenz, so hat dies nicht nur zivilrechtliche Folgen für die Gläubiger, Mitarbeiter, den Betrieb und die Leitung des Unternehmens. Die Führungsetage (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte) gerät schnell ins Visier der Strafverfolgungsbehörden, die bei jeder Unternehmensinsolvenz automatisch von Amts wegen tätig werden.
Es gilt dann das Schlimmste zu verhindern, denn es drohen unter Umständen hohe Geld oder sogar Freiheitsstrafen.
Bereits bei Eintritt der Krise ist eine kompetente Beratung für die Geschäftsleitung wichtig, denn es gilt, etwaige Straftatbestände zu vermeiden oder rechtzeitig Material für die eigene Verteidigung zu sammeln.
Durch eine gut geplante Unternehmensorganisation kann auch im Bereich der strafrechtlichen Verantwortung eine umfassende Prävention betrieben werden.
WIRTSCHAFTSRECHTSBERATUNG
- Außergerichtliche Beratung
- Handlungsweisungen in der Krise
- Zivil- sowie strafrechtliche Prozessvertretung
MANAGEMENTBERATUNG
Um Gefahren im Bereich Wirtschaftsstrafrecht zu erkennen, bietet die Kanzlei Unternehmens-Checks an. Dabei werden Abteilungen, Prozesse, Dokumente, etc. vor Ort bzgl. Risiken und Chancen analysiert. Ebenso erfolgt eine Analyse der persönlichen Situation. Die Bewertung durch rechtliche und betriebswirtschaftliche Experten kann dadurch potenzielle Haftungsgefahren frühzeitig erkennen und vermeiden.
SCHLAGWÖRTER
Bankrottdelikte, Bilanzfälschung, Eingehungsbetrug, Gläubigerbegünstigung, Hausdurchsuchung, Insolvenzstraftaten, Insolvenzverschleppung, Konkursdelikte, Kreditbetrug, Schuldnerbegünstigung, Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität, Strafrechtliche Haftung, Steuerhinterziehung Unterschlagung, Verletzung der Buchführungspflicht, Veruntreuung, Wirtschaftsstrafrecht